Findeltiere
Ich habe ein Tier gefunden - was nun?
Wenn dir ein Tier zuläuft oder du eines auffindest, bist du nach Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das zu melden. Im Kanton Schaffhausen muss diese Meldung direkt oder indirekt via Schweizerischer Tiermeldezentrale (STMZ) ans Veterinäramt:
Veterinäramt des Kantons Schaffhausen
Mühlentalstrasse 188
8200 Schaffhausen
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Tel. +41 (0)52 632 71 01
Rufe entweder beim Veterinäramt an, oder erfasse bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) eine Fundmeldung. Die STMZ wird für dich dann die Meldung an das Veterinäramt des Kantons Schaffhausen weiterleiten, um so stellvertretend für dich deine gesetzliche Meldepflicht zu erfüllen. Das kann sie aber nur, wenn du auch eine Fundmeldung bei der STMZ erfasst hast!
Ausserhalb der Telefonzeiten des Veterinäramts darfst du auch ungeniert der Polizei anrufen; die sind sich solche Fälle gewohnt und helfen dabei gerne aus.
Ich vermisse mein Tier
Deine erste Anlaufstelle ist die Website der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ). Auf ihrer Website publizieren wir aktuelle Fundmeldungen; vielleicht findest du dein Liebling dort.
Falls du dort auf Anhieb nicht fündig wirst, kannst du ebenso auf der Website der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) kostenlos eine Vermisstmeldung erfassen. Teile zudem ein Foto deines Lieblings in den Sozialen Medien oder verteile Plakate und Flyer. Wir drücken dir die Pfoten!
WICHTIG ZU WISSEN:
Weil gemäss Art. 722 ZGB ein Findeltier nach zwei Monaten nicht mehr dem ehemaligen Besitzer gehört sofern dieser nicht gefunden werden kann, ist es daher wichtig, dass du beim Vermissen deines Lieblings so rasch wie möglich eine Vermisstmeldung aufgibst; entweder per Telefon oder Email direkt dem Veterinäramt oder online bei der STMZ.
Veterinäramt des Kantons Schaffhausen
Mühlentalstrasse 188
8200 Schaffhausen
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Tel. +41 (0)52 632 71 01
Wenn dein Tier ausgebüxt ist, kannst du, sofern es gechippt und bei ANIS oder AMICUS registriert ist, schneller eine Vermisstmeldung erstellen. Dein Liebling kann dir so auch schneller zurückgebracht werden, sobald er gefunden wird. Während gemäss Art. 16 ff TSV das Chippen von Hunden obligatorisch ist, ist das bei Katzen und weiteren fellnasigen Freunden freiwillig. Wenn du gerne mehr übers Chippen erfahren möchtest, spreche dazu einfach mit dem Tierarzt deines Vertrauens.