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Ohne eure unermüdliche Unterstützung wäre unser Einsatz für die Tiere nicht möglich.

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Unterstütze auch du noch heute deine fellnasigen Freunde:

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Schaffhauser Tierschutz
Schweizersbildstrasse 70
8200 Schaffhausen

Tausend Dank für deine grosszügige Unterstützung!

GUT ZU WISSEN:

  • bereits ab CHF 100 darfst du deine Spende an uns von deinen Steuern abziehen!!

psst... das ist weniger als 1 grosser Cappuccino alle 3 Wochen! vom Gipfeli ganz zu Schweigen...

  • klingt zu gut um wahr zu sein? Hier haben wir dir alles zum Thema Steuerabzug zusammengefasst und verlinkt. Alles was du nun noch machen musst, ist nicht zu vergessen, das bei deiner Steuererklärung auch anzugeben.

Steuerabzug

Weil der Schaffhauser Tierschutz ein gemeinnütziger Verein nach Art. 56 lit. g DBG ist, dürfen Spenden an den Verein Schaffhauser Tierschutz meist ab CHF 100 bis zu 20% der Einkünfte gemäss Art. 33a DBG bzw. Art. 59 lit. c DBG grundsätzlich von der direkten Bundessteuer abgezogen werden.

Achtung: das gilt nur bei Geldspenden an den Verein Schaffhauser Tierschutz. Wenn du also eine Futter- oder Sachspende, oder gar einen Batzen dem Tierheim direkt gibst, schätzen wir das zwar sehr, aber du darfst das dann nicht bei deinen Steuern abziehen. Auch der Mitgliederbeitrag ist übrigens nicht abzugsfähig, siehe Liste unter "Abzugsfähige Zuwendungen und Spenden" hier.

​Klicke den jeweiligen Link, um noch mehr über Steuerabzüge zu erfahren:

für alle, die im Kanton Schaffhausen wohnen

Da du bei uns im schönen Schaffhuuse wohnst oder deine Firma ihren Sitz hier hat, darfst du alle Spendenbeträge ab CHF 100 und bis zu 20% deines Reineinkommens resp. Reingewinns bei deinen privaten resp. geschäftlichen Steuern abziehen.

Behalte dazu einfach die Auftragsbestätigung deiner Bank sowie den Spendennachweis vom Schaffhauser Tierschutz auf, und füge es bei deinen Abzügen bei der Steuererklärung als Beleg hinzu.

für unsere Nachbarn "ennet em Rhii"

Auch wenn du nicht so weit nördlich bei uns im gemütlichen Kanton Schaffhausen wohnst, kannst du je nach Kanton trotzdem vom Steuerabzug profitieren. Eine Liste aller Kantone, bei denen du die Spende bei deinen Steuern abziehen darfst, findest du hier.

Für Kantone, die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer kennen, müssen folgende zwei Bedingungen erfüllt sein, damit du deine Spende bei deinen Steuern abziehen darfst:

1. Dein Wohnkanton resp. Kanton mit Sitz deiner Firma hat eine Abmachung mit dem Kanton Schaffhausen. Diese Abmachung nennt sich auch Gegenrechtsvereinbarung und ist im Art. 3 Abs. 1 lit e i.V.m Abs. 2 ESchG SH geregelt. Eine Liste der vereinbarten Kantone findest du hier.

2. Der Verein Schaffhauser Tierschutz ist in deinem Wohnkanton resp. Kanton mit Sitz deiner Firma im Steuerregister aufgeführt.

Keine Sorge - wir haben das bei einigen Kantonen für dich bereits abgeklärt. In folgenden Kantonen darfst du Spenden an den Verein Schaffhauser Tierschutz bei deinen privaten/ geschäftlichen Steuern folgendermassen abziehen:

  • BASEL-LANDSCHAFT: Zuwendungen an den steuerbefreiten Verein unbegrenzt (Staats- und Gemeindesteuer) bzw. bis zur gesetzlichen Höhe (direkte Bundessteuer) abzugsfähig im Rahmen des § 29 Abs. 1 lit. l StG BL

  • BASEL-STADT: Zuwendungen von mind. CHF 100 bis max. 20% des steuerbaren Einkommens resp. Zuwendungen bis max. 20% des Reingewinns an den steuerbefreiten Verein im Rahmen des § 33 lit. b bzw. § 77 lit. c StG BS

  • SCHWYZ: Zuwendungen von mind. CHF 100 bis max. 20% des steuerbaren Einkommens, resp. Zuwendungen bis max. 20% des Reingewinns an den steuerbefreiten Verein im Rahmen des § 33 Abs. 3 Bst. c bzw. §65 Bst. c StG SZ

  • ZÜRICH: Zuwendungen von mind. CHF 100 bis max. 20% des steuerbaren Einkommens resp. Zuwendungen bis max. 20% des Reingewinns an den steuerbefreiten Verein im Rahmen des § 32 lit. b bzw. 65 lit. c StG ZH

Wenn dein Wohnkanton resp. Kanton mit Sitz deiner Firma noch nicht aufgeführt ist, schreib uns einfach eine Email mit Vermerk "Gegenrecht" und deinem Wohnkanton an info@schaffhauser-tierschutz.ch und wir kümmern uns darum. Sobald wir das mit dem Steueramt deines Wohnkantons resp. Kanton mit Sitz deiner Firma abgeklärt haben, wird dein Kanton hier hinzugefügt.

 

Behalte  für den Steuerabzug einfach die Auftragsbestätigung deiner Bank sowie den Spendennachweis vom Schaffhauser Tierschutz auf, und füge es bei deinen Abzügen bei der Steuererklärung als Beleg hinzu.

Legate

Viele Menschen finden grossen Trost darin, dass eine gemeinnützige Organisation, die ihnen sehr am Herzen liegt, auch nach ihrer Lebzeit durch ihr Vermächtnis finanziell unterstützt werden kann.

​Um abzusichern, dass ein sogenanntes Legat, also die Spende nach der Lebzeit, auch wirklich an die gemeinnützige Organisation gespendet wird, muss dies in einem Testament festgehalten werden.

 

Solange dieser Wunsch korrekt testamentarisch hinterlegt ist und in diesem die Pflichtteile gemäss Erbrecht eingehalten werden, sollte einem Legat nichts mehr im Weg stehen.

Wenn auch du ein Testament erstellen und den Schaffhauser Tierschutz gerne darin berücksichtigen möchtest, kann dir ein Anwalt oder Notar da gut weiterhelfen und das mit dir Schritt für Schritt gemeinsam anschauen.

Spenden

Wusstest du, dass wir pro Jahr durchschnittlich eine halbe Million Schweizer Franken benötigen, nur um die laufenden Kosten fürs Tierheim zu decken?

Wie du siehst, ist der Tierschutz als gemeinnützige und nicht-gewinnorientierte Organisation daher auf grosszügige Spender wie dich angewiesen, die das Herz am richtigen Fleck haben.

Du willst also nicht nur Gutes tun, sondern deine Worte auch wirklich in die Tat umsetzen? Dann sagen dir unsere Tiere DANKE für jeden Rappen den du spendest.

Du möchtest sehen, was dein Beitrag alles bewirkt?

CHF 35'000

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jährliche Impfungen und Behandlungen vom Tierarzt

CHF 750

jährliche Kosten für ein warmes Büsi-Bett

CHF 9'000

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jährliche Kosten für normales Futter

CHF 280

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monatliche Kosten für Spezialfutter

CHF 2'500

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jährliche Kosten für Medikamente

CHF 150

monatliche Kosten für Spielzeug und Knabbereien

Gönner, Sponsoren & Unterstützer

Stolze Unterstützer des Schaffhauser Tierschutz:

Arnold Schmid Recycling AG, Schaffhausen

Elektro Meister AG, Schaffhausen

Fressnapf Tiernahrungs GmbH

Hundephysio Reiat, Schaffhausen

Kuhn-Druck AG, Neuhausen

Landi Schweiz AG, Beringen

Malerwerkstätte Locherer AG, Thayngen

mcid.ag, Schaffhausen

Qualimatik Software Partner AG, Schaffhausen

Qualipet AG

Personenspürhunde Schaffhausen

Schweizer Tierschutz STS, Basel

Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz, Kollbrunn

Tamara Stamm, Schleitheim

Thalberg Garage GmbH, Schaffhausen

Tierklinik Rhenus, Flurlingen

Tierklinik Steig-Breite, Schaffhausen

Verein Assistenzhundezentrum Schweiz, Trüllikon

Verhaltens-Therapien für Hunde, Sonja Doll Hadorn, Winterthur

Wau-Effekt, Schaffhausen

Möchtet auch ihr euer Firmenname hier sehen? Schliesst euch an und werdet Sponsor:

Interesse an Sponsoring

Wir erheben und verarbeiten eure personenbezogenen Daten gemäss unserer Datenschutzrichtlinie.

Vielen Dank für euer Interesse! Wir melden uns in Kürze bei euch.

Herzlichen Dank euch allen, die ihr mit Patenschaften, Legaten, finanzieller Hilfe, freiwilligen Arbeitsleistungen oder Naturalien den Schaffhauser Tierschutz immer wieder tatkräftig unterstützt.

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DANKE für eure Treue!

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